Infos für Mitmacher
Eine Information für alle teilnehmenden Unternehmen
Zur Stärkung aller Einzelhändler und aller anderen Anbieter wie Friseure, Fitnessstudios etc. verkauft anzeiger24.de ab sofort den „Hilden-Gutschein“. Diese Gutscheine können nur in den Hildener Unternehmen eingelöst werden, die sich gegenüber anzeiger24.de zum Mitmachen bereit erklärt haben. Jedes Unternehmen in Hilden kann an dieser Aktion kostenfrei mitmachen. Ein Unternehmen kann jederzeit die Zusage seiner Teilnahme durch schriftliche Erklärung zurückziehen.
Jeder „Hilden-Gutschein“ hat einen Wert von 10,00 €. Aus abrechnungstechnischen Gründen ist es nicht möglich, die Einlösung des Gutscheines zu stückeln. Der Gutschein muss also in einem Betrag eingelöst werden. Auch eine Barauszahlung oder eine Teilbarauszahlung, z. B. durch Rückgeld, wenn der Rechnungsbetrag niedriger als der Gutscheinbetrag gewesen ist, ist nicht möglich.
Alle teilnehmenden Unternehmen werden nach Branchen und alphabetisch sortiert auf den Websites: hilden-gutschein.de und anzeiger24.de veröffentlicht.
EINLÖSUNG des Gutscheines beim teilnehmenden Unternehmen
Alle teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich, die Gutscheine als „Zahlungsmittel“ entgegenzunehmen und diese einzulösen. Lösen teilnehmende Unternehmen Gutscheine nicht ein, ist anzeiger24.de berechtigt, diese Unternehmen zu deaktivieren.
AUSZAHLUNG eingelöster Gutscheine an teilnehmenden Unternehmen
Löst ein Unternehmen einen oder mehrere Gutscheine ein, reicht er diese Gutscheine an anzeiger24.de unter Angabe der Gutscheinnummer zur Erstattung ein. Dies kann per Mail oder per Post erfolgen. Zur Erstattung benötigt anzeiger24.de die Bankverbindung des Unternehmens.
Der Gutschein ist bei Verlust nicht erstattungsfähig!
Hilden, im Februar 2024